Einige private Krankenversicherungen sowie Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten anteilig oder ganz.In Ausnahmefällen leisten auch gesetzliche Kassen (bei Nachweis medizinischer Notwendigkeit).
Falls mal was dazwischenkommt:Es passiert nicht oft, aber dennoch möchten wir darauf hinweisen:Für Sitzungen, die zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden berechnen wir 50 % des Sitzungshonorars.Für Sitzungen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder garnicht abgesagt werden, berechnen wir 75 % des Sitzungshonorars. Bis 3 Tage vor dem Termin fallen selbstverständlich keine Storno-Gebüren an.Der Eingang der Absage auf dem Anrufbeantworter gilt ebenfalls.